MWST: Neue Steuersätze ab 01.01.2018!

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger haben an der Abstimmung vom 24. September 2017 über die Altersvorsorge 2020 entschieden. Die Vorlage wurde abgelehnt, dadurch reduzieren sich die MWST-Steuersätze ab dem 1. Januar 2018. Bitte beachten Sie, dass bereits heute für eine Leistungserbringung im nächsten Jahr, die neuen Sätze angewendet werden müssen. Es gilt das Prinzip der Leistungserbringung.

Falls Ihre Software entsprechend angepasst werden muss, stehen wir Ihnen zur Verfügung.

(Quelle; Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung MWST)

 

MWST Info 19 Steuersatzänderung per 01. Januar 2018

Die MWST Info 19 <Steuersatzänderung per 01. Januar 2018> der Eidg. Steuerverwaltung zeigt auf, wie die seit der Einführung der Mehrwertsteuer erstmalige Steuersatzreduktion per  01. Januar umgesetzt wird.

Wichtig: Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz sind weder das Datum der Rechnungsstellung noch der Zahlung, sondern der Zeitpunkt respektive der Zeitraum der Leistungserbringung.

Bis zum 31. Dezember 2017 erbrachte Leistungen unterliegen grundsätzlich den bisherigen, ab dem 1. Januar 2018 erbrachte Leistungen den neuen Steuersätzen (sehen Sie dazu auch untenstehende Grafik).

MWST Info 19 Steuersatzänderung per 01. Januar 2018

Hier finden Sie weitere Informationen direkt von der Eidg. Steuerverwaltung, ebenso den Link zu den neuen Abrechnungsformularen:

Anpassung der MWST Abrechnungsformulare

Wann gelten die bisherigen, wann die neuen Steuersätze?

(Quelle; Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung MWST)

 

Saldosteuersätze

Die Reduktion der gesetzlichen Steuersätze bedingt auch eine entsprechende Anpassung der Saldosteuersätze.

(Quelle; Eidg. Steuerverwaltung, Hauptabteilung MWST)

 

 

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