Bundesrat passt Zinsen für Covid-19-Kredite an – Was bedeutet das für Unternehmen?

In Zukunft werden Empfänger von Covid-19-Überbrückungskrediten höhere Zinsen zahlen müssen, da der Bundesrat beschlossen hat, die Zinssätze für Kredite bis zu einem Betrag von 500.000 Franken auf 1,5 Prozent und für Kredite über 500.000 Franken auf 2 Prozent zu erhöhen.

Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die Wirtschaft sind noch immer spürbar. Viele Unternehmen kämpfen nach wie vor mit Liquiditätsproblemen und sind auf staatliche Finanzhilfen angewiesen. Um diese zu unterstützen, hat der Bundesrat im März 2020 das Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz eingeführt und die Zinssätze für Covid-19-Kredite festgelegt. Nun hat er beschlossen, diese Zinssätze anzupassen. Aber was bedeutet das für Unternehmen?

Die Zinssätze für Covid-19-Kredite werden per 31. März 2023 angepasst. Kredite bis zu einer Höhe von 500.000 Franken müssen ab dem 1. April 2023 einen Zins von 1,5 Prozent entrichten, während für Kredite über 500.000 Franken ein Zinssatz von 2 Prozent gilt. Dies entspricht einer Erhöhung im Vergleich zu den bisherigen Zinssätzen von 1.5 Prozent für Kredite unter 500.000 Franken und 0,5 Prozent für Kredite über 500.000 Franken seit der Einführung des Kreditprogramms im März 2020.

Der Bundesrat begründet die Anpassung der Zinssätze mit der aktuellen Zinsentwicklung. Bei der Festlegung der Zinssätze für Covid-19-Kredite berücksichtigt der Bundesrat unter anderem den SNB-Leitzins, der neu bei 1,5 Prozent liegt. Die Überprüfungen in den Jahren 2021 und 2022 hatten keine Anpassung der Zinssätze zur Folge, da sich die massgebenden Zinssätze im negativen Bereich befanden.

Laut der Webseite des Eidgenössischen Finanzdepartements sind derzeit noch rund 92’700 Covid-Kredite mit einem gesamten Kreditvolumen von rund 9,39 Milliarden Franken ausstehend. Die Anpassung der Zinssätze bietet Unternehmen einen Anreiz, Covid-19-Kredite nicht länger als notwendig zu beanspruchen. Denn je länger ein Unternehmen den Kredit in Anspruch nimmt, desto grösser ist die Zinsbelastung. Daher sollten Unternehmen prüfen, ob sie den Kredit noch benötigen und gegebenenfalls nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten suchen.

Als Treuhandfirma können wir Unternehmen bei der Prüfung ihrer Finanzierungsoptionen unterstützen und sie bei der Umsetzung von Massnahmen zur Verbesserung ihrer Liquidität beraten. Insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit ist es wichtig, auf eine solide Finanzplanung zu setzen. Unsere Experten helfen gerne dabei, die passenden Lösungen zu finden.

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Download: Pressemitteilung des Schweizerischen Bundesrats

 

 

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