Photovoltaik – Steuerfragen als Knacknuss

Energetische Sanierungsmassnahmen an der selbst bewohnten Liegenschaft sind steuerlich interessant, weil sie abzugsfähig sind. Unklarheit herrscht zuweilen, wenn es um die Realisation einer eigenen Photovoltaikanlage (PV-Anlage) geht.

An Dach- und Fassadenflächen, die sich für den Einbau einer PV-Anlage eignen, mangelt es in der Schweiz nicht. Bei der Planung sollte man als Immobilienbesitzer auch die steuerlichen Aspekte einkalkulieren. Das ist nicht immer leicht, weil es grosse kantonale Unterschiede gibt.

Anlagekosten

Wer auf einer bestehenden Liegenschaft eine PV-Anlage realisiert, kann die damit verbundene Investition in fast allen Kan-tonen steuerlich abziehen. Wird bei ei-nem Neubau oder im Rahmen einer To-talsanierung eine PV-Anlage realisiert, geht das nicht. Wie lange eine Liegen-schaft schon bestehen muss, damit man von der steuerlichen Abzugsfähigkeit profitiert, ist kantonal unterschiedlich. Der Kanton Zürich, der diesen Punkt kürzlich explizit geregelt hat, setzt die Grenze bei einem Jahr.

Fördergelder

Viele Kantone unterstützen Immobilien-besitzer beim Einbau einer PV-Anlage mit Fördergeldern. Wichtig ist, dass man die-se Beträge in der Steuererklärung korrekt deklariert: Während man die Anlagekos-ten bei den Abzügen aufführt, sind die erhaltenen Fördergelder als steuerbares Einkommen aufzuführen.

Einspeisevergütung

Auch die Einspeisevergütung, d. h. die Abgeltung für den Stromüberschuss, den man ins öffentliche Netz einspeist, muss man in der Steuererklärung korrekt angeben. Die entsprechende Gutschrift des Elektrizitätswerks gilt aus steuerlicher Sicht ebenfalls als Einkommen. Die konkreten Anforderungen an die Dekla-ration sind aber von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich.

Individuelle Abklärung nötig

Vor dem Entscheid für eine PV-Anlage empfiehlt es sich, alle finanziellen As-pekte sorgfältig zusammenzutragen, um ein Gesamtbild zu gewinnen. Der Bund (energieschweiz.ch) und die Kantone stellen ein reichhaltiges Informations-, Beratungs- und Förderangebot zur Verfügung. Verlässliche Informationen über die geltende steuerliche Handhabung erhalten Sie von den Experten der Treuhand zum Amtshaus AG – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Quelle: TREUHAND | SUISSE, Schweizerischer Treuhänderverband

 

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