Möglicherweise fahren Sie ein Luxusauto, ohne es zu wissen

Jahresabschlüsse, Lohnbuchhaltungen, Zahlungen, Steuerberechnungen und vieles mehr – die ersten paar Monate im Arbeitsjahr eines Treuhänders sind an Geschäftigkeit kaum zu überbieten.
Trotzdem oder gerade deshalb ist es uns ein Anliegen, sie über Neuerungen, die das Jahr 2020 betreffen, zu informieren. Ein Teil dieser Neuerungen sind nicht unbedeutend und können Auswirkungen auf Ihre geschäftlichen wie privaten Finanzen haben.

Rechtliche Neuerungen

KMU Inhaberaktien

Bereits seit 1. November 2019 ist die Ausgabe von Inhaberaktien durch KMU verboten. Ausnahmen gelten für börsenkotierte Gesellschaften. Bestehende Inhaberaktien müssen innert 18 Monate seit Inkrafttreten in Namensaktien umgewandelt werden. Ab 1. Mai 2021 erfolgt die Umwandlung von Gesetzes wegen. Für kleine und mittlere Aktiengesellschaften besteht Handlungsbedarf. Lassen Sie sich im Hinblick auf die Änderungen Ihrer Firmen-Statuten beraten. Möglicherweise müssen Ihre Statuen angepasst werden.
Neue Regeln für Finanzdienstleister
Am 1. Januar 2020 ist das Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) und das Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG) in Kraft getreten. FIDLEG und FINIG schaffen einheitliche Wettbewerbsbedingungen für die Finanzintermediäre und verbessern den Kundenschutz. Das FIDLEG enthält Verhaltensregeln, die Finanzdienstleister gegenüber ihren Kunden einhalten müssen.

Neues Verjährungsrecht

Das neue Verjährungsrecht ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Es verlängert unter anderem gewisse Verjährungsfristen und stellt neue Regeln für den Verjährungsverzicht auf. Neu verjähren Schadenersatzansprüche für Personenschäden zum Beispiel erst nach 20 Jahren. Für Forderungen aus unerlaubter Handlung oder ungerechtfertigter Bereicherung gilt ab 2020 eine relative Verjährungsfrist von 3 Jahren.

Lohngleichheit

Arbeiten in Ihrem Betrieb mehr als 100 Mitarbeitende? Dann sind ab 2020 verpflichtet, alle 4 Jahre eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse durchzuführen, welche von einer unabhängigen Stelle überprüft werden muss.

Steuerliche Neuerungen

STAF (Steuerreform und AHV-Finanzierung) ist schweizweit am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Dabei geht es insbesondere um die Teilbesteuerung von Dividenden, sowie die AHV Beitragssatzerhöhung.

Der persönliche Mittelpunkt der Lebensinteressen wurden in einem Bundesgerichtsurteil vom 20.03.2019 neu und konkreter definiert. Auch bei juristischen Personen haben verschieden Gerichtsurteile den Ort der tatsächlichen Verwaltung neu definiert. Das heisst konkret, es sind nicht zwingend am Ort Steuern zu zahlen, wo man seine Schriften hat.

Auch eine neue Liegenschaftsverordnung ist seit dem 01.01.2020 in Kraft: Bei den Anpassungen bei den Liegenschaftskosten geht es um die Umsetzung der Energiestrategie 2050 (Volksabstimmung 21. Mai 2017). Neu ist, dass Investitionskosten auf die nächsten 2 Steuerperioden vorgetragen werden können, falls im betreffenden Steuerjahr zu wenig steuerbares Einkommen verfügbar ist.

Geplante Änderungen

Obacht bei gut ausgestatteten Firmenwagen! Der Privatanteil am Geschäftsfahrzeug kann sich in naher Zukunft massiv verteuern. Das gilt zwar nur für Luxuswagen. Aber wussten Sie, dass in gewissen Kantonen ein Fahrzeug über 80’000.- Kaufpreis als Luxus gelten kann?

 

Lassen Sie sich von uns beraten!

 

Sie müssen sich nicht im Detail mit all diesen Neuerungen auseinandersetzen. Dafür haben sie uns von der Treuhand zum Amtshaus AG. Ihr Sparringpartner für sämtliche rechtlichen und finanziellen Fragen für Privatpersonen und Unternehmen.

Lassen Sie sich von den Fachleuten der Treuhand zum Amtshaus AG beraten. Mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite sparen Sie bares Geld.

 

Hinterlasse einen Kommentar

*

*