Änderungen bei der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen!

Ab 1. Januar 2019 wird die bisher geräteabhängige Empfangsgebühr zur geräteunabhängigen Unternehmensabgabe. Alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz und mit einem Gesamtumsatz ab CHF 500’000.00 werden abgabepflichtig.

Nicht alle Unternehmen werden eine gleich hohe Abgabe zu entrichten haben. Das neue Recht kennt vielmehr verschiedene Tarifkategorien. Der anwendbare Tarif bemisst sich nach der Höhe des Gesamtumsatzes. Es gelten folgende Tarifkategorien:

 

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